Sie sind deutsche/r Staatsbürger/in und möchten in Italien eine/n italienische/n Staatsbürger/in heiraten? Die rechtlichen Konsequenzen sind weitläufig und es gilt, sich grundlegend zu informieren. Nicht nur über die Eheschließung selbst, sondern auch über das künftig für Sie geltende Familienrecht. Die Informationsseite der EU gibt Auskunft über rechtliche Dinge.
Die Eheschließung mit einem Bürger eines anderen EU-Landes hat immer weitgehende rechtliche Konsequenzen. Grundsätzlich wird eine Heirat in einem anderen EU-Land problemlos anerkannt, wenn sie nach dem dort üblichen Eherecht geschlossen wurde. Erst wenn es nicht so gut läuft und das Thema Scheidung im Raum steht, kann es unter Umständen schwierig werden.
So gilt beispielsweise für eine deutsch-italienische Ehe, die in Italien geschlossen und geführt wurde, italienisches Recht, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Soweit so gut. Man muss sich bewusst sein, dass in diesem Fall im Falle einer Trennung/Scheidung Güterstand, Unterhaltspflichten und Sorgerecht für die Kinder nach den italienischen Vorschriften geregelt werden – und die entsprechen nicht den Regelungen beispielsweise des deutschen Staates.
Allerdings wurden die ursprünglichen Fragen von Scheidung und Sorgerecht binationaler Ehen durch eine Entscheidung des EU-Ministerrats vom 29. Mai 2000 neu geregelt und dadurch erheblich erleichtert. Dies kommt insbesondere den Kindern zugute, die im Falle eines Konfliktes zwischen ihren Eltern besonderen Schutz brauchen.
Wichtige Verbesserungen:
Welche Staaten für die Durchführung eines Scheidungsverfahrens zuständig sein können, ist heute EU-weit klar und einheitlich geregelt.
Scheidungsverfahren werden nicht mehr in zwei Mitgliedstaaten gleichzeitig ausgetragen.
Das in einem Mitgliedstaat ergangene Scheidungsurteil wird in den anderen Mitgliedstaaten ohne weiteres anerkannt. Dadurch wird es für die geschiedenen Partner einfacher, eine neue Ehe einzugehen.
Erleichtert wird auch die Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen über Fragen der elterlichen Sorge oder des persönlichen Umgangs mit den gemeinsamen Kindern.
Hierzu gibt es eine Reihe von Detailregelungen, über die Sie sich am besten bei einem kompetenten Rechtsanwalt informieren. Grundsätzlich gilt, sich bei grenzüberschreitenden Ehen zu überlegen, in einem Ehevertrag eine individuelle Regelung zu treffen. Natürlich geht man nicht von vorneherein davon aus, ihn beanspruchen zu müssen, doch die Vorbereitung auf den Fall der Fälle ist immer ratsam. Alles, was im Vorfeld geregelt wurde, erspart Unsicherheiten und Konflikte.
Möchten Sie sich vorab schon etwas in die Materie einlesen?
Infos zum europäischen Familienrecht und vielen weiteren Frage gibt es im Internet unter e-justice.europa.eu in allen europäischen Sprachen.
Foto: all-free-download.com/micadew